Stadtwerke Osnabrück

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das MOBILITÄTSPORTAL-System der Stadtwerke Osnabrück AG

Präambel

Die Stadtwerke Osnabrück AG (nachfolgend SWO) verfolgt mit dem Mobilitätsportal das Ziel, eine einheitliche Mobilitätsplattform zu schaffen. Diese Plattform verbindet Angebote verschiedener Anbieter (Mobilitätspartner) unter einem Dach und mit einem Zugangsmedium. Das MOBILITÄTSPORTAL ermöglicht die Ausstellung der Kundenabrechnung aus einer Hand, d.h. der Kunde erhält eine detaillierte Gesamtabrechnung für alle genutzten Leistungen (Mobilitätsbausteinen). Das MOBILITÄTSPORTAL bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich einmalig auf der Mobilitätsplattform zu registrieren. Anschließend kann der Kunde individuell entscheiden, welche Angebote er von welchen Mobilitätspartnern tatsächlich nutzen will. Die genutzten Angebote bezahlt der Kunde einfach und bequem aufgrund einer monatlichen Rechnung durch SEPA-Einzug. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL. Mit der der Registrierung schließt der Kunde einen Vertrag über die Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL und akzeptiert die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesen Geschäftsbedingungen werden alle Formulierungen geschlechtsneutral verwendet.

1. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Regelungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL. Der Kunde stimmt diesen mit der Registrierung im OnlineKundenportal zu.

1.2 Die übrigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der SWO gelten fort, soweit sie diesen AGB nicht widersprechen. Soweit die übrigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen oder auch (abdingbare) gesetzliche Regelungen diesen AGB widersprechen, vereinbaren die SWO und der Kunde, dass diese AGB den widersprechenden Regelungen vorgehen.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden erlangen auch dann keine Gültigkeit, wenn die SWO ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht bzw. eine Ausführung der Lieferung/Leistung erfolgt. Jeglichen Vertragsangeboten des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Gegenstand der Dienstleistungen

Nach erfolgter Registrierung bietet das MOBILITÄTSPORTAL dem Kunden die Möglichkeit zu folgenden Handlungen: - Änderung, Aktualisierung und Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, wie z. B. Adresse, Kontonummer etc. - Automatische Freischaltung zur Buchung von HandyTickets über die MobilitätsApp VOSpilot - Buchung, Änderung und Kündigung eines ÖPNV-Abos - Buchung, Änderung und Kündigung eines Carsharing-Vertrages - Buchung, Änderung und Kündigung einer Freischaltung für die Parkhäuser der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft GmbH - Buchung, Änderung und Kündigung eines Vertrages über Fahrradabstellanlagen Mobilitätspartner sind: - Stadtteilauto OS GmbH, Sandbachstr. 9, 49074 Osnabrück - Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft mbH, Gerberhof 10, 49074 Osnabrück - Stadtwerke Osnabrück AG, Poststraße 9, 49074 Osnabrück Für die Nutzung der Partnerleistungen ist ein gesonderter Vertrag mit dem jeweiligen Mobilitätspartner zu dessen Bedingungen abzuschließen. Die SWO erbringt selbst keine Mobilitätsdienstleistungen, soweit sie im konkreten Fall nicht selbst Mobilitätspartnerist. Die SWO tritt auch nicht als Vermittler zwischen den Kunden und den Mobilitätspartnern auf. Sie stellt Kunden und Mobilitätspartnern lediglich eine Plattform zur Verfügung, um die jeweiligen Verträge abschließen zu können. Die SWO bringt also die Mobilitätspartner mit den jeweiligen Kunden zusammen. Gleichzeitig stellt die SWO dem Mobilitätspartner und dem Kunden über das MOBILITÄTSPORTAL jeweils eine monatliche Gesamtabrechnung zur Verfügung. Die SWO zieht den Betrag vom Konto des Kunden ein und leitet ihn entsprechend an den Mobilitätspartner weiter. Im Zuge dieser Dienstleistung wird die SWO persönliche Kundendaten entsprechend der genutzten Mobilitätsdienstleistungen an den jeweiligen Mobilitätspartner weiterleiten und verarbeiten. Als Mobilitätsdienstleister stellt die SWO über die Mobilitätsplattform die ÖPNV-Abos zur Verfügung. Sie ermöglicht dem Kunden die Anmeldung, Änderung und Kündigung der jeweiligen Abos. Der registrierte Kunde wählt den Beginn, die Art des Abos und die entsprechende Fahrtstrecke aus.

3. Zugang zum MOBILITÄTSPORTAL & technische Voraussetzungen beim Kunden

3.1 Direkten Zugang zum MOBILITÄTSPORTAL erhält der Kunde über www.meinmobiportal.de Gibt der Kunde eine dieser Adressen nicht direkt an, sondern wählt den Zugang zum MOBILITÄTSPORTAL mittelbar über andere Dienste, Anbieter oder Links, besteht die Gefahr, dass das Passwort des Kunden Unbefugten zugänglich wird. Für die Wahl eines indirekten Zugangs, wie soeben beschrieben, haftet der Kunde für alle hiermit verbundenen Risiken.

3.2 Der Kunde schafft die notwendigen technischen Voraussetzungen und Mindestanforderungen, um das Mobilitätsportal nutzen zu können. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde benötigt für die Nutzung des OnlineKundenportals: • einen internetfähigen, handelsüblichen Rechner mit Internetzugang • einen aktuellen internetfähigen Browser mit SSL-Unterstützung (Secure Socket Layer) zur sicheren Datenübertragung • ein E-Mail Postfach für die Korrespondenz und Benutzername • den Adobe Acrobat Reader zur Ansicht der Rechnungen im PDF-Format • eine gültige IBAN

4. Registrierung/Erstellen eines Kundenkontos

4.1 Zur Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL registriert sich der Kunde mit E-Mail-Adresse und einem Passwort (Zugangsdaten), welches er bei der Registrierung frei wählen kann. Der Kunde muss dabei wahrheitsgemäß und vollständig folgende Daten angeben: • Nachname, Vorname • Adresse • E-Mail Adresse • Telefonnummer (optional) • Geburtsdatum • Bankverbindung mit IBAN und BIC • Autokennzeichen, soweit dies für die Nutzung einzelner Angebote erforderlich ist • Erstellung eines Passworts Nach erfolgter Registrierung durch den Kunden übermittelt die SWO die Zugangsdaten an die vom Kunden hinterlegte E-Mailadresse. Nach der Bestätigung der Zugangsdaten durch den Kunden, wird selbiger durch die SWO freigeschaltet. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunden hat jetzt die Möglichkeit, im MOBILITÄTSPORTAL seine Stammdaten anzulegen, zu ändern und zu pflegen. Gleichzeitig kann der Kunde separat weitere Mobilitätsangebote hinzubuchen.

4.2 Die Registrierung ist nur zulässig, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Minderjährigen Personen ist eine Registrierung untersagt.

4.3 Für Mitteilungen des Kunden per E-Mail verwendet dieser ausschließlich das registrierte E-Mail-Konto; zum Schutz des Kunden wird die SWO Mitteilungen von anderen E-Mail-Konten nicht bearbeiten.

4.4 Jede Person, die die Zugangsdaten kennt, hat die Möglichkeit, das MOBILITÄTSPORTAL zu nutzen. Sie wird als bevollmächtigt zur Abgabe von Willenserklärungen für den Kunden angesehen. Der Kunde muss in diesem Fall beweisen, dass die Willenserklärung nicht von sich und auch nicht durch seine Bevollmächtigung abgegeben wurde.

4.5 Die Möglichkeit zur Registrierung stellt kein Angebot seitens der SWO dar. Es handelt sich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Die Registrierung stellt ein Angebot des Kunden zum Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrages des MOBILITÄTSPORTALS dar. Mit der Bestätigung der Registrierung kommt zwischen den SWO und dem Kunden ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag zustande. Mit der Registrierung im MOBILITÄTSPORTAL entsteht ein Nutzungsverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Ein Anspruch auf Registrierung und für die Nutzung besteht jedoch nicht. Mit der Deaktivierung endet das Nutzungsverhältnis. Die Deaktivierung des Kundenkontos ist nach Maßgabe der Ziffer 9 möglich.

4.7 Zum Zwecke der Kredit-/Bonitätsprüfung stellt die SWO ein Auskunftsersuchen an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Die Creditreform übermittelt der SWO die in Ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelter Scorewerte, sofern die SWO ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt hat. Bei der Berechnung des Scorewertes werden u.a. auch Anschriftendaten genutzt. Nähere Informationen zur Tätigkeit von Boniversum können online unter www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher eingesehen werden.

5. Kosten

Die Registrierung im MOBILITÄTSPORTAL ist für den Kunden ebenso kostenfrei wie die Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL als solche. Der Kunde bezahlt lediglich die über das MOBILITÄTSPORTAL gebuchten Mobilitätsdienstleistungen.

6. Änderungen der persönlichen Daten

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit des Vertrages eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten im Sinne der Ziff. 4.1 (zum Beispiel Name, Adresse, Bankverbindung, gegebenenfalls amtliches E-Mail-Adresse sowie Autokennzeichen) der SWO unverzüglich mitzuteilen. Die Änderungen können vom Kunden direkt und selbst in der Mobilitätsplattform vorgenommen oder der SWO schriftlich, per E-Mail an abo@swo.de oder mitgeteilt werden.

6.2 Kommt der Kunde seiner Informationspflicht verschuldungsabhängig nicht nach, so ist die SWO berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden Mehraufwendungen/Schäden in Rechnung zu stellen.

7. Abrechnung der Mobilitätsdienstleistungen

7.1 Der Kunde erteilt der SWO eine Ermächtigung, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung fälligen Beträge mittels SEPA-Lastschrift von seinem Konto einzuziehen, insbesondere die genutzten Mobilitätsangebote. Die Rechnung wird zum Monatsende von der SWO erstellt und dem Kunden über das Mobilitätsportal zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Der Rechnungsbetrag des genutzten ÖPNV-Abo wird zum 07. des aktuellen Monats vom Konto des Kunden eingezogen. Der Rechnungsbetrag der anderen genutzten Mobilitätsdienstleistungen wird zum 07. Des Folgemonats eingezogen.

7.2 Wird der zu zahlende Betrag von der Bank nicht eingelöst oder zurückgefordert, berechnet die SWO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro. Dies gilt nicht, wenn dem Vorgang ein Fehler der SWO zugrunde liegt. Für jede Mahnung berechnet die SWO eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.

7.3 Einwendungen gegen Belastung aus Lastschriften sind innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung geltend zu machen. Bei begründeten Einwänden nach Fristablauf bleiben die Ansprüche des Kunden unberührt. Sofern der SWO keine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt, werden Rückzahlungsansprüche gegen die SWO dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

8. Anpassung dieser AGB

8.1 Die SWO ist berechtigt, diese AGB in angemessener Weise neuzufassen. Die Änderung darf nur aufgrund eines triftigen Grundes erfolgen. Darunter fällt insbesondere die Änderung der Gesetzeslage, die Änderung der Rechtsprechung oder Änderung der technischen Entwicklung, die eine Anpassung erforderlich machen. Hierzu wird die SWO den Kunden eine Neufassung mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen übermitteln. Sie wird dafür eine E-Mail an die im MOBILITÄTSPORTAL-Konto des Kunden hinterlegte Emailadresse übermitteln und die Änderungen drucktechnisch hervorheben.

8.2 Die Anpassung betrifft nur die Gegenstände der AGB, die von dem triftigen Grund i. S. d. Ziff. 8.1 betroffen sind. Eine Änderung unterbleibt, wenn durch die Änderung, das Vertragsgleichgewicht der Parteien erheblich gestört wird. Dies gilt insbesondere bei Änderung der Hauptleistungspflichten. In diesem Fall wird ein ausdrücklicher Änderungsvertrag mit dem Kunden geschlossen.

8.3 Die in 8.1 genannte Neufassung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser innerhalb der Ankündigungsfrist nicht schriftlich oder in Textform im Mobilitätsportal oder per Email an abo@swo.de widerspricht oder wenn er nach Ablauf der Ankündigungsfrist das MOBILITÄTSPORTAL weiter nutzt. Die SWO wird den Kunden bei der Übermittlung der in 8.1 genannten Neufassung besonders auf die Bedeutung Ihres Schweigens hinweisen. 8.4 Widerspricht der Kunde einer Neufassung, so bleibt das Recht der SWO zur Kündigung gem. Ziff. 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

9. Kündigung/Deaktivierung des Kundenkontos, Nutzungsausschluss

9.1 Der Kunde kann den Nutzungsvertrag gegenüber dem SWO jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per Mobilitätsportal, schriftlich oder in sonstiger Textform (z. B. E-Mail, Fax) kündigen. Die SWO kann den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich oder in Textform im Mobilitätsportal, per E-Mail jeweils an die vom Kunde zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Kunde hinterlegten E-Mailadresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist ordentlich kündigen.

9.2 Die SWO behält sich vor, bei unsachgemäßer Nutzung das MOBILITÄTSPORTALKonto des Kunden zu deaktivieren (§314 BGB). Zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages sind die SWO insbesondere berechtigt, wenn • der Kunde gegen die Bestimmungen dieser AGB (z. B. durch Manipulationen des MOBILITÄTSPORTALS) oder im Rahmen der Nutzung des MOBILITÄTSPORTALS gegen geltendes Recht verstößt oder der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung des MOBILITÄTSPORTALS Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt, • der Kunde bei der Anmeldung bewusst falsche oder unrichtige Daten angegeben hat bzw. anzugebende Tatsachen verschwiegen hat, • eine Forderung der SWO oder Verkehrsunternehmen gegenüber den Kunde nicht einbringbar ist • der Kunde Leistungen der Vertragspartner missbraucht, insbesondere während der Fahrt aktiv und bewusst die Bluetooth-Verbindung und die GPS-Ortung deaktiviert. • ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung der Geschäftsbeziehungen für das durchführende Verkehrsunternehmen wegen Vertrauensverlustes (z. B. bei Manipulationen) unzumutbar ist. Für die Form der außerordentlichen Kündigung gilt 9.1 entsprechend. Mit Wirksamwerden der Kündigung kann das MOBILITÄTSPORTAL mit sofortiger Wirkung nicht mehr genutzt werden.

9.3 Die SWO behält sich vor, das MOBILITÄTSPORTAL-Kundenkonto zu deaktivieren, wenn es unverhältnismäßig lange nicht benutzt wurde (über zwei Jahr).

9.5 Eine Kündigung hat keine Auswirkung auf Verträge, die der Kunde mit den Mobilitätspartnern geschlossen hat. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden bleiben von der Kündigung unberührt; hierzu gehört z. B. die Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten. Auch durch das Mobilitätsportal eigenständig geschlossene Verträge bleiben von dieser Kündigung unberührt

10. Pflichten des Kunden

10.1 Der Kunde hat seine Benutzerkennung und sein Passwort geheim zu halten und seinen Zugang zum MOBILITÄTSPORTAL unverzüglich sperren zu lassen, wenn er den Verdacht hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis hiervon erlangt hat oder haben könnte. Die Datenfreigabe durch den Kunden darf im Internet erst erfolgen, wenn auf dem Bildschirm angezeigt wird, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen der von ihm angegebenen E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.

10.3 Es obliegt dem Kunden, die von der SWO erstellten Rechnungen und Mitteilungen unverzüglich zu prüfen und gegebenfalls unverzüglich zu beanstanden.

11. Haftung

11.1 Jede Partei trägt ihr eigenes Übermittlungsrisiko und haftet für alle durch eine falsche Übermittlung entstandenen Schäden. Die SWO haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch des Passworts oder durch fehlerhafte Eingaben des Kunden verursacht worden sind, soweit sich aus den folgenden Ziff. nicht etwas anderes ergibt.

11.2 Die SWO haftet weder für die Benutzbarkeit der Leistung von Internet- oder Serviceprovidern noch für den Inhalt von Internetseiten, die mit dem MOBILITÄTSPORTAL-Portal verlinkt sind.

11.3 Die SWO haftet nicht für Schäden, die sich aus der Buchung und der Nutzung der Mobilitätsangebote ihrer Mobilitätspartner ergeben. Die SWO übernimmt daher auch ausdrücklich keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass über das MOBILITÄTSPORTAL gebuchte Mobilitätsangebote nicht zur Verfügung stehen.

11.4 Die SWO haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn ein Schaden a) durch eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Pflicht verursacht worden ist (wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung das OnlineNutzungsverhältnis prägt und auf die der Kunde vertrauen darf) oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

11.5 Haftet die SWO gemäß Ziff. 11.3 a) für die Verletzung einer wesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.6 Soweit die Schadensersatzhaftung der SWO ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter der SWO sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der SWO und deren Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und gesetzlichen Vertretern.

11.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der SWO oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe beruhen sowie für die verschuldungsunabhängige Haftung nach dem ProdHaftG, die aufgrund der SWO, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen entstanden sind.

12. Datenschutz, -verarbeitung und -nutzung

Datenschutzerklärung für das MOBILITÄTSPORTAL-System der Stadtwerke Osnabrück AG 

Gemäß unserer Verpflichtung nach den Artikeln 12 ff. der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) informieren wir Sie nachfolgend über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über Ihre Rechte in Bezug auf die Datenerhebung. Die separate Datenschutzerklärung ist separat unter folgendem link….zu finden. Da die Bereitstellung der personenbezogenen Daten für die Registrierung und Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL erforderlich ist (vgl. Ziffer 3), hat die Nichtbereitstellung dieser Daten zur Folge, dass die Registrierung nicht erfolgen kann.

13. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden wurden bis zu diesem Vertragsschluss nicht geschlossen.

14. Rechtsnachfolge

Die SWO ist im Wege der Einzelrechtsnachfolge berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit mit Zustimmung der jeweils anderen Partei auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung darf nur dann verweigert werden, wenn gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eintretenden Bedenken bestehen. Die Übertragung von der SWO an ein verbundenes Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG ist auch ohne Zustimmung des Kunden zulässig. Jede Übertragung ist der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. In den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge, insbesondere nach Umwandlungsrecht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelungen gelten auch für wiederholte Rechtsnachfolgen.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften, soweit vorhanden. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

16. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Anwendung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

17. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort i. S. d. § 269 BGB ist für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis Osnabrück. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt dies auch für den prozessualen Erfüllungsort i. S. d. 29 ZPO

18. Gerichtsstand

Osnabrück ist Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten über Inhalt und Auslegung dieses Vertrages, wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder wenn der Vertragspartner der SWO keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Darüber hinaus ist Osnabrück auch dann Gerichtsstand, wenn der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartner der SWO nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Satz 1 und 2 gelten nicht bei Rechtsstreitigkeiten über nichtvermögensrechtlicher Ansprüche, die den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen sind oder ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht. Informationspflichten gemäß § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 a § 1 EGBGB, gemäß § 312 i Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 c EGBGB, sofern sich die Informationen nicht schon aus den oben genannten Ziff. ergibt. 1. Produktspezifische Informationen / Laufzeit und Kündigung 1.1 Die Nutzung des MOBILITÄTSPORTAL ist für Kunden kostenlos. 1.2 Mit der Registrierung im MOBILITÄTSPORTAL entsteht ein Nutzungsverhältnis, das auf unbestimmte Dauer angelegt ist. 1.3 Das MOBILITÄTSPORTAL bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich einmalig auf der Mobilitätsplattform zu registrieren. Anschließend kann der Kunde individuell entscheiden, welche Angebot e er von welchem Mobilitätspartner nutzen will. Insbesondere bietet das MOBILITÄTSPORTAL in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Mobilitätspartnern dem Kunden folgende Dienstleistungen: - Änderung, Aktualisierung und Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, wie z. B. Adresse, Kontonummer etc. - Automatische Freischaltung zur Buchung von HandyTickets über die MobilitätsApp VOSpilot - Buchung, Änderung und Kündigung eines ÖPNV-Abos - Buchung, Änderung und Kündigung eines Carsharing-Vertrages - Buchung, Änderung und Kündigung einer Freischaltung für die Parkhäuser der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft GmbH 1.4 Das Nutzungsverhältnis endet mit der Deaktivierung des Kundenkontos. Das Kundenkonto für das MOBILITÄTSPORTAL wird deaktiviert und damit das Nutzungsverhältnis beendet, wenn der Kunde die SWO hierzu schriftlich auffordert, also per Brief, E-Mail oder Fax. Für Mitteilungen des Kunden per E-Mail verwendet dieser ausschließlich das registrierte E-Mail-Konto; zum Schutz des Kunden wird die SWO Mitteilungen von anderen E-Mail-Konten nicht bearbeiten. Die SWO behält sich vor, bei unsachgemäßer Nutzung das MOBILITÄTSPORTAL-Konto des Kunden zu deaktivieren. Die SWO kann den Nutzungsvertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der SWO nicht nachkommt, bei der Registrierung falsche oder unrichtige Angaben gemacht bzw. Tatsachen verschwiegen hat und deshalb der SWO die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die SWO behält sich vor, das MOBILITÄTSPORTAL-Kundenkonto zu deaktivieren, wenn es unverhältnismäßig lange nicht benutzt wurde (über zwei Jahr). 2. Online Kommunikation Willenserklärungen und sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit den bestehenden Vertragsverhältnissen werden nach der Registrierung nur noch und ausschließlich über das MOBILITÄTSPORTAL übermittelt. Dies umfasst insbesondere Rechnungen, Angebote, Mahnungen sowie Mitteilungen über Preisanpassungen oder Adressänderungen. 3. Informationen zu sonstigen Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen 3.1 Die hier zusammengestellten Informationen gemäß § 312 a Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 246 EGBGB bzw. gemäß § 312 d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 a EGBGB beziehen sich nur auf das MOBILITÄTSPORTAL der Stadtwerke Osnabrück AG. Entsprechende Informationen zu den Nutzungsverträgen mit den Mobilitätsanbietern finden Kunden in den Vertragsbedingungen für die jeweiligen Mobilitätsangebote sowie in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Soweit die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der SWO oder auch gesetzliche Regelungen diesen AGB für das MOBILITÄTSPORTAL widersprechen, gehen die AGB für das MOBILITÄTSPORTAL den widersprechenden Regelungen vor. 4. Haftung Haftungsbegrenzungen sind in Ziff. 12 der AGB für das MOBILITÄTSPORTAL geregelt. 5. Vertragspartner Stadtwerke Osnabrück Aktiengesellschaft, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Wolfgang Griesert Vorstand: Dipl.-Ing. Christoph Hüls (Vorsitzender), Dr. Stephan Rolfes Sitz der Gesellschaft: Osnabrück – Eingetragen beim Amtsgericht Osnabrück, Handelsregister-Nr.: HRB 1201, USt-IdNr. DE 117644618 6. Kundenservice der Stadtwerke Osnabrück AG Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit dem MOBILITÄTSPORTAL können an die SWO gerichtet werden: Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541 2002-2244, E-Mail: abo@stw-os.de 7. Freiwillige Streitbeilegung Im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag über das MOBILITÄTSPORTAL nehmen wir teil an dem allgemeinen freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. (Kontaktdaten: Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein; www.verbraucher-schlichter.de; mail@verbraucher-schlichter.de; Telefon 07851 / 795 79 40; Fax 07851 / 795 79 41).

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541 2002-2244, E-Mail: abo@swo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster Widerrufsformular nach Anlage 2 des EGBGB Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail (abo@swo.de) oder einen Brief mit folgenden Angaben zurück Stadtwerke Osnabrück AG Alte Poststraße 9 49074 Osnabrück Hiermit widerrufe ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung

•Bestellt am / Erhalten am:____________________________________________________

•Name des/der Verbraucher(s):________________________________________________

•Anschrift des/der Verbraucher(s):______________________________________________

•Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):____________________ ______________________________

•Datum:_____________

*Unzutreffendes streichen/entfernen